KEV - ESV - Pro Kulmerauer Allmend

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Wind-Probleme
09. 06. 2020
 KEV / EVS   -  Wie geht das?  
(Erwähnt wird nur, was die Windkraft betrifft.)

 1. KEV  (kostendeckende Einspeisevergütung)  seit 2009
 
Sie besteht aus 2 Teilen:
 
   a) Erlös aus dem Verkauf des produzierten Stroms
 
   b) Ergänzung aus dem Netzzuschlagsfonds bis zum festgelegten Betrag (Vergütungssatz)
pro kWh. (z.B. 21,5 Rp./ kWh)  zur Kostendeckung der Produktion.
 
     Der KEV-Bezüger erhält den ganzen Vergütungssatz: Erlös + Ergänzung.
(Stromverkauf und Abrechnung besorgt die „Bilanzgruppe für erneuerbare Energien“)
     Aber nur die Ergänzung wird aus dem Netzzuschlagsfonds finanziert, der seinerseits
mit dem Netzzuschlag von 2,3 Rp./ kWh geäufnet wird.

Unrichtig sind deshalb Aussagen wie
- Windstrom wird mit 21,5 Rp./kWh subventioniert.
   (Nur die Ergänzung kann als Subvention betrachtet werden.)
-  Konsumentinnen und Konsumenten zahlten für Windstrom einen Aufschlag
von 2,3 Rp./ kWh.
   ( Aus diesem Geld werden auch andere Erneuerbare subventioniert, z.B. Fotovoltaik.
Biomasse, Klein- und sogar Grosswasserkraft. Selbst für Geothermie ist das vorgesehen. Dazu kommen weitere Fördermassnahmen, siehe Grafik.
  Das ändert nichts daran, dass Windstrom an stärksten subventioniert ist.


2. Neu: EVS (Einspeisevergütungs-System) seit 1.1.2020
   Die  KEV wird kostenorientierte Einspeisevergütung
   Neuregelung gemäss dem Energiegesetz von 2017

  Direktvermarktung:
   Der Produzent muss seinen Strom selbst am Markt verkaufen.
   Er erhält dazu nur noch eine Einspeiseprämie als Ergänzung auf einen Referenz-
Marktpreis bis zum festgelegten Vergütungssatz pro kWh.
   Der Referenz-Marktpreis wird durch Beobachtung des Marktes von Quartal
zu Quartal festgelegt. (Jeweils Quartalsdurchschnitt.)
  
Warum?
Anreiz, einen möglichst guten Verkaufspreis zu erzielen, mit entsprechenden Mehreinnahmen.
Subventionierung vermindern, das Geld reicht dann weiter, und die Warteliste ist lang. (Zwar ist der Vergütungssatz mit anfänglich 23 Rp./kWh* etwas höher, die Vergütungsdauer wird aber von 20 auf 15 Jahre gekürzt, was insgesamt einer Reduktion der Förderung gleichkommt.
Neu ins Fördersystem Aufgenommene können nur noch mit 80 – 90% der bisherigen Vergütung rechnen. Damit ist der Vergütungssatz nicht mehr in jedem Fall kostendeckend.)
*) Nach 5 Jahren kann der Vergütungssatz sinken, abhängig vom Ertrag.
Ist dieser hoch, so sinkt der Satz sofort auf 13 Rp. Sonst später.

Zum Verständnis der Begriffe: Grafik aus BFE Faktenblatt Direktvermarktung
Dort auch Erklärung, wer in die Direktvermarktung muss.
Weitere Dokumente:

Faktenblatt KEV (BFE)
(1.3  Neuaufnahmen in die Warteliste nur noch bis 2022)
Neuerungen im Energiebereich (BFE)

PRONOVO: Verwalterin des Netzzuschlags-Fonds

Bilanzgruppe für erneuerbare Energien
(Was machen die?)
Swenex leitet (ab 2019) Bilanzgruppe erneuerbare Energien

Wikipedia: KEV / EVS gut erklärt
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