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ENERGIESTRATEGIE 2050
Was gehört zu diesem Begriff?
Chronologie Zeitlicher Ablauf von den Anfängen 2011 bis Inkrafttreten des neuen
Erläuternder Bericht zur Energiestrategie 2050 (Vernehmlassungsvorlage) vom 12. 9. 2012Energiegesetzes 2018 (BFE)
Botschaft des Bundesrates zum ersten Massnahmenpaket der ES 2050, Sept. 2013
11. 07. 2020 Neu: Teilrevision des Energiegesetzes Paket DOKUMENTATION(inkl. Stellungnahme Freie Landschaft) HIER
Energiegesetz (EnG) (Stand 1. 1. 2021)
vom 30. September 2016 (PDF)
Vollständiger Text in der nach der Zustimmung durch das Volk ( 21.05. 2017) gültigen Version. Stand 1. 10. 2018
Inkraftsetzung durch den Bundesrat am 2. 11. 2017
Neue Bestimmungen ab 1. 1. 2018 (PDF -> Hier)
(Dieses interessante Dokument zeigt, was für Verordnungen und Gesetze durch das EnG tangiert werden, wie die KEV neu geregelt wird (heisst jetzt Einspeisevergütung, finanziert durch den Netzzuschlag), ab wann ein Windpark von nationalem Interesse ist (20 GWh/a) u.s.w.
Zu den Abänderungen vom Sept. 2016 im Zusammenhang mit den neuen Energiegesetz gehörenArt. 12a: Verbot von neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke (AKW-Verbot)Art. 9 Verbot der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen
Konzept Windenergie Bund Neueste Version 25. 9. 2020Erläuterungsbericht Konzept Windenergie Bund 25. 9. 2020-> Der Ausbau der Windenergie auf 4,3 TWh/a erfordere den Bau von 600 - 800
Windkraftanlagen oder 60 - 80 Windparks.Diese Zahlen werden im neuen Erläuterungsbericht (25. 9. 2020) aufgrund der nun grösseren Leistung der WKA reduziert auf 400 - 600 Anlagen in 40 - 60 WIndparks à 10 Turbinen. (s. 8)
-> Mit dem neuen Energiegesetz haben Natur- und Heimatschutz nicht mehr automatisch
Vorrang.
-> Irgendwelche Hinweise oder Empfehlungen zu Abständen für Windkraftanlagen (im
Entwurf Erläuterungsbericht noch vorhanden) fehlen nun.
Massgebend ist allein die Lärmschutzverordnung.
-> Wir liegen in einem Gebiet mit hohem Windpotenzial (!) (Karte Konzept S. 30!)-> Konzept fixiert Beitrag an Windenergie, den die Kantone zu liefern haben (S. 26). Luzern liegt
in der 3. Stufe von 5.
Ausbauziel 2050 Windenergie gemäss neuestem Erläuterungsbericht (25. 9. 2020, Seite 7)4.3 TWh/a = rund 7 Prozent des gesamtschweizerischen StromkonsumsDie Grafik dazu (ebenfalls S.7)