Die Bevölkerung - Pro Kulmerauer Allmend

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Rücksicht auf die Bevölkerung

„Der geplante Windpark (…) erfüllt alle richtplanerischen Vorgaben sowie die gesetzlichen Richtwerte bezüglich Schallemissionen und Schattenwurf.“

Das stimmt schon.
 
Die Frage ist, ob der Richtplan und die gesetzlichen Richtwerte die Besonderheiten von Windkraftanlagen berücksichtigen.

Schall (hörbar)
Die Lärmschutzverordnung (S. 33) legt wohl als Belastungsgrenzen in Zone II  55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts fest. Auch eine kleine Korrektur für den Impulsgehalt wird angerechnet.
Sie berücksichtigt nicht die besondere Art des WKA-Geräusches, das – je nach Windrichtung – noch in 600 m Entfernung stark störend sein kann und selbst in grösserem Abstand noch als wischendes  regelmässiges „Sch  - Sch – Sch“ lästig ist und nachts den Schlaf stört.
Es gibt dazu genügend Berichte von Betroffenen. Bekannt sind die Klagen von Anwohnern in St-Brais und Le Peuchapatte (JU).

Gerne vergessen wird das stechende  Quäken der Stellmotoren, die die Rotoren genau in den Wind stellen und bei der geringsten Richtungsänderung nachführen müssen. Gerade für Anwohner in der Nähe ist das nervend.
 
Infraschall   
(nicht hörbar, aber Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit)

Der tieffrequente Infraschall (unter 20 Hz) wird von der Lärmschutzverordnung nicht erfasst. Man hört ihn eben nicht, aber der Schalldruck ist da. Er wirkt auf den Körper ein und kann das Wohlbefinden stören bis zu Gleichgewichtsproblemen und Übelkeit.

Es gibt heute genügend Untersuchungen, Berichte und Reportagen, die belegen, dass ein wesentlicher Teil der Bevölkerung im Umkreis von Windparks durch Einwirkung dieses Infraschalls in Wohlbefinden und gar Gesundheit ernstlich betroffen ist.  Laut einer neuen finnischen Untersuchung (12. 1. 2020) gilt das zumindest bis in eine Entfernung von 15 km.
Dennoch wird in der Schweiz das Schadenpotenzial des Infraschalls von Windparks von keiner Instanz berücksichtigt, mit der Begründung, dies sei wissenschaftlich nicht nachweisbar.

Untersuchungen und Berichte zum Thema auf der Sonderseite "Problem Infraschall" im Menu "Wind-Probleme"

Neu nun aber seit 25. 8. 2022
Bundesgerichtsurteil:

Gemeinden sind berechtigt, in ihrer Bauordnung Abstandsvorschriften
von WKA zu Wohnbauten festzulegen.
(Ausnahme: Kantone FR, SO, NE, dort ist die Gemeinde raumplanersch nicht zusständig.)

► Weitaus die meisten Gemeninden können
Abstandsvorschriften erlassen.

► Das Argument, sie verstiessen gegen höheres Recht,
ist entkräftet.
Weitere Details HIER



Wertverlust der Immobilien ?

Dieser ist belegbar, z.B.  durch eine grossangelegte
deutsche Studie  (15. 2. 2020)

Das entsprechende Dokument hier.
Mit Schattenwurf ist der bewegte Schatten der Rotorblätter gemeint.

Er huscht über die Landschaft und dringt je nach Sonnenstand auch in die Häuser ein. Drinnen hat man dann das unangenehme Gefühl, es werde ständig das Licht ein- und ausgeschaltet. Das ist dermassen irritierend, dass die WKA-Betreiber diesen Blinkschattenwurf auf Behausungen beschränken müssen: Man muss ihn höchstens 30 Minuten pro Tag erdulden, gesamthaft pro Jahr nicht über 8 Stunden! Wenn’s darüber hinausgeht, werden die Windräder gestoppt! Aber auch auf freiem Land oder im Wald ist diese Art bewegter Schatten sehr lästig.

Wie sieht das aus in der Realität?  -> Video

Eine weitere Gefahr ist nicht erwähnt: der Eiswurf.
Bei winterlichen Bedingungen kann an den Rotorblättern Eis ansetzen. Löst sich dieses, fliegen grosse Eisbrocken weg, z.T. bis 300 m weit. Das ist eine Gefahr für jedermann, der sich in der Nähe aufhält, und sogar für Hausdächer.

Zwar sind Beheizungsanlagen* für die Rotoren vorgesehen. Sie haben aber nicht den Zweck, den Eisansatz zu verhindern, sondern nach einem Eisansatz das Eis los zu werden und den Weiterbetrieb zu erlauben**). Darum können trotzdem Eisstücke wegfliegen und es sind in jedem Fall Warntafeln aufzustellen! Ev.  müssen Wege gesperrt und Loipen verlegt werden.
!!! Ein kürzlicher Beinahe-Unfall mit Eiswurf in der Schweiz wird auf der Seite Aktuell-Archiv gezeigt!
Dokumentation
aufschlussreich!
2. **) Präventive Dauerbeheizung der Rotorblätter kommt nicht in Frage, bei Eisbefall wird die Turbine
3.   Eiswurf-Risikoanalyse für den Windpark Montoz-Pré Richard (am 11.3.2019 von der
Gemeindeversammlung Court abgelehnt)

Eiswurf ist nicht harmlos:
Die Regionale Tourismuswerbung von Kanton Jura und Berner Jura warnt nun vor Eiswurf im Gebiet des Windparks Mont Crosin.
Im täglichen Schneebericht stehen jeweils am Schluss eine Bitte und eine Warnung:

- Wir bitten Spaziergänger und Reiter, die Loipen
  nicht zu benutzen. Danke für Ihr Verständnis !
- Windkraftanlagen Mont-Soleil - Mont-Crosin "Gefahr von
  Eiswurf", siehe www.juvent.ch   (aus dem Bulletin vom 19.1.2018)

Zur Situation auf Mont Crosin: Basler Zeitung 9. 5. 2017 https://bazonline.ch/schweiz/standard/wo-die-eisbrocken-fliegen/story/18482418
 
 
Feuer

Brände sind leider gar nicht selten.
Allein für 2016 kommt man (bis Sept.)
leicht auf 6 Brandfälle in Deutschland.
Und wie hier im Wald...

Weiteres Beispiel in Aktuell
Was alles passieren kann
(Siehe auch Seite Sicherheit)
Gefahrenspektrum ->
Eine Statistik von Suisse Eole  (2005)
Aus "Sicherheit von Windkraftanlagen", S. 19)
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