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Neu nun aber seit 25. 8. 2022
Bundesgerichtsurteil:
Gemeinden sind berechtigt, in ihrer Bauordnung Abstandsvorschriftenvon WKA zu Wohnbauten festzulegen.(Ausnahme: Kantone FR, SO, NE, dort ist die Gemeinde raumplanersch nicht zusständig.)► Weitaus die meisten Gemeninden könnenAbstandsvorschriften erlassen.► Das Argument, sie verstiessen gegen höheres Recht,ist entkräftet.Weitere Details HIER