Abstandsregeln? - Pro Kulmerauer Allmend

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Wind-Probleme
Neu nun aber seit 25. 8. 2022
Bundesgerichtsurteil:

Gemeinden sind berechtigt, in ihrer Bauordnung Abstandsvorschriften
von WKA zu Wohnbauten festzulegen.
(Ausnahme: Kantone FR, SO, NE, dort ist die Gemeinde raumplanersch nicht zusständig.)

► Weitaus die meisten Gemeninden können
Abstandsvorschriften erlassen.

► Das Argument, sie verstiessen gegen höheres Recht,
ist entkräftet.
Weitere Details HIER


Oktober 2023         
Neu:
HEV Winterthur veröffentlicht Studie zum Wertverlust von Wohnhäusern
in der Nähe von WIndturbinen.

Ergebnisse:    Abstand                Wertverlust
300m                       25%
1000m                        8%

Detaillierter Bericht mit Grafik  HIER
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